Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der mycomp it-services GmbH und ihren Kunden. Sie sind massgebend bei jedem Vertragsabschluss und bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrags zwischen mycomp it-services GmbH und dem Kunden.
Allgemeiner Teil
1.1 Anwendungsbereich, Gegenstand der AGB
Die vorliegenden AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der mycomp it-services GmbH und ihren Kunden («Kunde») und sind massgebend bei jedem Vertragsabschluss, sei er mündlich oder schriftlich, stillschweigend oder formal vereinbart worden. Die AGB sind auf der Internetseite von mycomp it-services GmbH publiziert und werden dem Kunden auf dessen Wunsch als Beilage zum Angebot zugestellt.
Die AGB sind anwendbar, sobald der Kunde Leistungen oder Produkte von mycomp it-services GmbH bezieht, und bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrags. Sie gelten auch für sämtliche zukünftigen Beziehungen zwischen den Parteien, ohne dass dazu jedes Mal eine ausdrückliche Bestätigung notwendig wäre.
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und akzeptiert vollumfänglich die vorliegenden AGB. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Änderungen dieser AGB durch mycomp it-services GmbH sind jederzeit möglich; die neue Fassung gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge und ist jederzeit auf der Internetseite ersichtlich.
1.2 Vertragsstruktur und -abschluss
Verträge bestehen aus einem Vertragsdokument und diesen AGB und werden entweder durch beidseitige Unterzeichnung oder durch unwidersprochene Entgegennahme einer Auftragsbestätigung abgeschlossen. Bei Entgegennahme einer Auftragsbestätigung darf mycomp it-services GmbH davon ausgehen, dass der Kunde einverstanden ist, sofern er nicht innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt Einwendungen erhebt. Die Annahme kann auch durch konkludentes Handeln erfolgen, namentlich durch Entgegennahme oder Nutzung der Leistungen. Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote während 30 Tagen gültig.
1.3 Vertragsbeginn
Schriftliche Verträge treten auf das Datum der Unterzeichnung, Auftragsbestätigungen auf das Datum der Ausstellung in Kraft. Ausgenommen sind spezielle, schriftlich festgelegte Vereinbarungen.
1.4 Vertragsende
Einzelverträge über die Lieferung von Hard- oder Software oder die Erbringung einer einmaligen Dienstleistung enden mit der vollständigen und ordnungsgemässen Erfüllung. Einzelverträge über die Überlassung von Hard- oder Software (Miete, Leasing, Outsourcing, Personalverleih etc.) oder die Erbringung einer andauernden Dienstleistung (Systemwartung, Softwarepflege) enden mit Vertragsablauf oder ihrer Kündigung. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
1.5 Leistungserbringung
mycomp it-services GmbH erbringt die im Vertragsdokument beschriebenen Leistungen. Nicht explizit aufgeführte Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten und werden separat nach Aufwand verrechnet. Zum Angebot gehörende Unterlagen (Abbildungen, Prospekte etc.) sind nur relevant, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. mycomp it-services GmbH erfüllt ihre Pflichten sorgfältig und fachmännisch und darf Subunternehmer beiziehen, bleibt aber gegenüber dem Kunden vollumfänglich verantwortlich.
1.6 Termine
Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
1.7 Übergabe und Abnahme
mycomp it-services GmbH erfüllt die geschuldete Leistung durch Übergabe des Produktes oder des Arbeitsresultates und zeigt dem Kunden die Abnahmebereitschaft an. Eine formelle Abnahme unter Mitwirkung beider Parteien findet nur statt, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vorgesehen ist; Teilabnahmen sind möglich. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Abnahme innert 10 Tagen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft zu erfolgen. Verzögert der Kunde die Abnahme und rügt er innert Frist keine Mängel schriftlich, gilt die Abnahme als erfolgt — ebenso, wenn der Kunde den operativen Betrieb aufnimmt oder Änderungen an gelieferten Produkten vornimmt.
Zeigen sich bei der Prüfung unerhebliche Mängel, findet die Abnahme gleichwohl statt; mycomp it-services GmbH behebt die Mängel und teilt dies mit. Zeigen sich erhebliche Mängel, wird die Abnahme zurückgestellt. Kann die Abnahme ein zweites Mal wegen desselben Mangels nicht stattfinden, kann der Kunde seine Mängelrechte (weiterhin Erfüllung, Minderung oder, bei erheblichen Mängeln, Rücktritt vom Vertrag) geltend machen. Mängel, die bei der Abnahme trotz angemessener Sorgfalt nicht erkennbar waren, sind nach Entdeckung innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen.
1.8 Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die gehörig angebotene Leistung nicht an, so kann mycomp it-services GmbH nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist entweder am bisher erfüllten Vertragsteil festhalten und die vereinbarte Entschädigung einfordern, oder vom gesamten Vertrag zurücktreten, gelieferte Produkte zurückfordern und Schadenersatz verlangen. Zusätzlich kann ein pauschalisierter Schadenersatz von 50 % des Vertragswertes der noch nicht gelieferten Produkte und Dienstleistungen verlangt werden; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
1.9 Verzug
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins auf von mycomp it-services GmbH nicht zu vertretende Hindernisse zurückzuführen, verlängert sich die Frist angemessen. Wird ein verbindlich vereinbarter und von mycomp it-services GmbH verschuldeter Termin nicht eingehalten, setzt der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen. Wird auch diese nicht eingehalten, kann der Kunde nach Ansetzung einer weiteren Nachfrist auf der Erfüllung beharren, auf die nachträglichen Leistungen verzichten oder — sofern die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt ist — vom Vertrag zurücktreten. Bereits vertragsgemäss erbrachte, nutzbare Leistungen werden vergütet.
1.10 Preise
Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben. mycomp it-services GmbH ist berechtigt, ihre Preise jederzeit zu ändern; auf bereits abgeschlossene Einzelverträge über die Lieferung von Produkten haben spätere Preisänderungen keinen Einfluss. Auf Dauerüberlassungen und Dienstleistungen finden neue Preise nach einer Vorankündigung von einem Monat Anwendung. Angaben zu Preisen für Dienstleistungen oder Gesamtsysteme dienen lediglich der Orientierung und stellen weder Fixpreis noch verbindliches Kostendach dar.
1.11 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind vorbehaltlich besonderer Vereinbarung sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf einer Frist von 2 Tagen kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich wäre.
1.12 Reisezeit
Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Für die Entschädigung der Reisezeit kann mycomp it-services GmbH anstelle der üblichen Konditionen eine pauschale Entschädigung einführen, welche sowohl die aufgewendete Zeit wie auch die Spesen abdeckt.
1.13 Zusatzaufwand
Folgende Leistungen kann mycomp it-services GmbH zusätzlich nach Aufwand in Rechnung stellen:
- Leistungen, die nicht im definierten Leistungsumfang enthalten sind;
- Analyse und Behebung von Störungen, die nicht von gelieferten oder gewarteten Komponenten verursacht oder nicht reproduzierbar sind (Fehlbedienungen, unkorrekte Manipulationen, unautorisierte Eingriffe, Drittprodukte, fehlerhaftes Datenmaterial usw.);
- Behebung von Fehlfunktionen durch physische Dritteinwirkung oder höhere Gewalt (Beschädigung, Stromausfall, Überspannung, Blitzschlag, Elementarschäden, Tierfrass usw.);
- Aufwand infolge Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden;
- Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe verursacht wurde.
1.14 Zahlungsverzug des Kunden
Ist der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, kann mycomp it-services GmbH ihre Lieferungen einstellen, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind, und einen Verzugszins von 5 % geltend machen. Überdies kann sie nach Ansetzung einer Nachfrist wahlweise am Vertrag festhalten und auf Bezahlung nebst Verspätungsschaden klagen, die weitere Leistungserbringung verweigern oder definitiv darauf verzichten, oder vom Vertrag zurücktreten. In den letzten beiden Fällen kann zusätzlich ein pauschalisierter Schadenersatz von 50 % des Vertragswertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangt werden.
1.15 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für mycomp it-services GmbH unentgeltlich erbracht werden.
1.15.1 Vorgaben. Der Kunde gibt rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Vorgaben bekannt und stellt Büroräume, Maschinen sowie kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich mit der Datensicherung (Backup) beauftragt, liegt diese in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
1.15.2 Verzögerungen / Mehraufwände. Erbringt der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, ist er abzumahnen. Die daraus entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehraufwände) trägt der Kunde.
1.15.3 Verbreitung von Informationen. Der Kunde verzichtet auf den bereitgestellten Systemen auf die Verbreitung rechtswidriger Inhalte und nutzt die Dienste nicht auf illegale Weise. Untersagt sind insbesondere: Aufrufe zur Gewalt, Rassendiskriminierung, Anleitung/Anstiftung zu strafbarem Verhalten, unerlaubte Glücksspiele, ehrverletzende oder persönlichkeitsverletzende Publikationen, Verletzung von Urheber- und Immaterialgüterrechten Dritter, Hacking, Verbreitung von Viren, Spamming sowie der unzulässige Betrieb von Webseiten mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt. Inhalte erotischen Charakters sind vor dem Zugriff Minderjähriger zu schützen.
1.16 Rechte am Arbeitsergebnis
Soweit im Einzelvertrag nichts anderes bestimmt wird, stehen mycomp it-services GmbH die Rechte an den bei der Vertragserfüllung entstandenen Arbeitsergebnissen zu. Der Kunde erhält daran ein nicht exklusives, nicht übertragbares, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht.
1.17 Gewährleistungsausschluss bei Selbstverschulden
Eine eigenmächtige Nachbesserung durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen. Behandelt der Kunde Produkte unsachgemäss, verändert oder repariert er sie selbst oder durch nicht autorisierte Dritte, verliert er sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche. Zusätzlicher Aufwand kann zu den gültigen Konditionen in Rechnung gestellt werden.
1.18 Genehmigung
Setzt der Kunde Produkte und Arbeitsresultate produktiv ein, gelten solche Leistungen in jedem Fall als genehmigt, wenn innert 30 Tagen nach Abnahme oder, fehlt eine solche, nach Übergabe keine schriftliche Mängelrüge erfolgt. Ausgenommen sind verdeckte Mängel, die bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden können.
1.19 Haftung
mycomp it-services GmbH haftet nicht für Schäden aus Softwarefehlern nicht von ihr hergestellter Software, ebenso wenig für durch Computerviren verursachte Schäden, sofern sie nach dem Stand der Technik angemessene Schutzmassnahmen getroffen hatte. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit mycomp it-services GmbH vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
1.20 Leasing
Ein allfälliger Leasing- oder Refinanzierungsvertrag über den Vertragsgegenstand hat nur Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse und die Schuldnerstellung bezüglich des Preises. Die übrigen Rechte und Pflichten bleiben davon unberührt.
1.21 Verrechnungsausschluss
Mit Forderungen der mycomp it-services GmbH kann der Kunde nur solche Gegenforderungen verrechnen, die von mycomp it-services GmbH schriftlich anerkannt wurden.
1.22 Sicherheiten
mycomp it-services GmbH behält sich das Eigentum an verkauften Hardwareprodukten vor, bis der Kunde diese vollständig bezahlt hat. Die Erteilung einer Nutzungslizenz erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren. Unterlässt der Kunde die Bezahlung, verliert er nach einmaliger schriftlicher Mahnung sämtliche Nutzungsrechte und ist zur Löschung aller Kopien sowie Rückgabe von Datenträgern und Dokumentationen verpflichtet.
1.23 Wiederausfuhr
Der Kunde verpflichtet sich, bestehende Wiederausfuhrbeschränkungen zu beachten.
1.24 Geheimhaltung
mycomp it-services GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller zur geschäftlichen Geheimsphäre gehörenden Tatsachen, Daten und Unterlagen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden und weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter und ist beauftragten Dritten aufzuerlegen. mycomp it-services GmbH ist berechtigt, die Zusammenarbeit als Referenz bekannt zu geben, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich untersagt.
1.25 Abwerbeverbot
Die Parteien werden sich gegenseitig keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer abwerben. Diese Verpflichtung gilt während der Dauer der vertraglichen Verpflichtungen sowie während einem Jahr darüber hinaus.
1.26 Change Management
Im Rahmen eines Change-Management-Verfahrens können die Parteien kommerzielle Konditionen wie Leistungsumfang, Termine und Kosten jederzeit ändern. Mündliche Änderungen sind in jedem Fall in einem Protokoll festzuhalten und der Gegenseite zur Kenntnis zu bringen. Weitergehende Vertragsänderungen sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen.
1.27 Übertragung
mycomp it-services GmbH kann diesen Vertrag oder Teile davon ohne Zustimmung des Kunden und unter vollständiger Entlastung jederzeit auf eine andere Gesellschaft übertragen.
1.28 Schlussbestimmungen
Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der statutarische Sitz der mycomp it-services GmbH.
Technologieplattform und Systemintegration
2.1 Hardwarekauf
2.1.1 Vertragsgegenstand. mycomp it-services GmbH verkauft dem Kunden die im Einzelvertrag bezeichneten Hardwareprodukte.
2.1.2 Lieferung. mycomp it-services GmbH liefert die Hardware an den Betriebsort, sofern dieser sich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein befindet. Lieferung und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
2.1.3 Preise / Vergütung. Der Kunde bezahlt den im Einzelvertrag festgelegten Kaufpreis. Dieser versteht sich inklusive pauschaler Lieferkosten an den schweizerischen Betriebsort, jedoch exklusive MwSt sowie Kosten für Installation, Auspacken und Entsorgung, sofern nicht anders geregelt.
2.1.4 Gewährleistung. Der Kunde hat die gelieferte Hardware unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und Mängel sofort schriftlich zu rügen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate ab Auslieferung. Die Gewährleistungsrechte ergeben sich aus den Herstellerbedingungen; gegenüber mycomp it-services GmbH bestehen sie ausschliesslich darin, dass diese die Rechte gegenüber Hersteller/Lieferant einfordert bzw. zur Durchsetzung an den Kunden abtritt. Verschleissteile und Verbrauchsmaterial sind vom Kunden zu ersetzen.
2.1.5 Rücknahme und Entsorgung. Für Rücknahme und Entsorgung gelten die geschlossenen Vereinbarungen sowie die geltenden Bestimmungen (SWICO). Für die Entfernung von Daten ist der Kunde selbst verantwortlich; mycomp it-services GmbH übernimmt keine Gewähr, insbesondere nicht für Datenverlust.
2.2 Lizenzen für Software von Drittlieferanten
2.2.1 Nutzungsrecht. mycomp it-services GmbH vermittelt durch die Lieferung der Lizenz das Recht, die Softwareprodukte ausschliesslich nach den Lizenzbestimmungen des Herstellers zu nutzen. Die korrekte Lizenzierung ist Sache des Kunden. Fehlen Herstellerbestimmungen, gilt ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des bestimmungsgemässen Gebrauchs.
2.2.2 Übergabe und Installation. Die Übergabe erfolgt auf dem vom Hersteller abgegebenen Datenträger; eine Dokumentation wird nur abgegeben, wenn der Hersteller sie zur Verfügung stellt. Die Installation ist als zusätzliche Dienstleistung separat zu vereinbaren.
2.2.3 Unerlaubter Gebrauch. Die Verletzung der Nutzungsbestimmungen hat bei jedem unautorisierten Eingriff eine nicht befreiende Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zur Folge.
2.2.4 Schutzrechte. Der Kunde anerkennt die Schutzrechte der Hersteller, belässt Schutzrechtsvermerke unverändert und macht Software und Dokumentation Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich.
2.2.5 Zahlungskonditionen. Der Kunde bezahlt die vereinbarten Lizenzgebühren. Diese entschädigen lediglich die Erteilung des Nutzungsrechts. Einmallizenzgebühren werden nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt, wiederkehrende Lizenzgebühren für jedes Kalenderjahr im Voraus.
2.2.6 Sachgewährleistung. Mängel sind nach Lieferung unmittelbar zu prüfen und sofort schriftlich zu rügen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate ab Auslieferung. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung innert 10 Tagen anzuzeigen. Die Rechte ergeben sich aus den Herstellerbedingungen.
2.2.7 Rechtsgewährleistung. Es gelten die Bestimmungen des Herstellers; mycomp it-services GmbH tritt sämtliche Ansprüche zur direkten Geltendmachung ab. Bei behaupteter Schutzrechtsverletzung kann mycomp it-services GmbH nach Wahl ein Nutzungsrecht verschaffen, das Produkt ersetzen oder ändern oder es gegen Erstattung des um die Amortisation (lineare Abschreibung über fünf Jahre) reduzierten Kaufpreises zurücknehmen.
2.2.8 Vertragsdauer. Einzelverträge mit wiederkehrenden Lizenzgebühren sind mit dreimonatiger Frist auf Jahresende kündbar; eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Verträge mit reinen Einmallizenzgebühren haben keine Vertragsdauer.
2.3 Dienstleistungen
2.3.1 Vertragsgegenstand. mycomp it-services GmbH erbringt IT-Dienstleistungen wie Installation, Customizing und Parametrisierung, Roll-Outs, Datenübernahme, Projektmanagement, Tests, Schulung sowie Support. Die zu erbringenden Dienstleistungen werden im Einzelvertrag beschrieben.
2.3.2 Systemintegration. Die Verantwortung für die Systemintegration wird nur übernommen, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich erwähnt ist und der Kunde seine Anforderungen vorgängig spezifiziert. Andernfalls erfolgt die Lieferung auf «Time and Material»-Basis und Kauf, Lizenzierung und Dienstleistungen gelten als unabhängige Rechtsgeschäfte.
2.3.3 Erfüllungsort. Dienstleistungen werden nach Wahl von mycomp it-services GmbH an deren Geschäftsadresse oder beim Kunden erbracht.
2.3.4 Zahlungskonditionen. Dienstleistungen werden nach Aufwand zu den gültigen Konditionen erbracht und monatlich in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird ebenso wie Spesen verrechnet.
2.3.5 Gewährleistung. mycomp it-services GmbH wendet anerkannte technisch-wissenschaftliche Grundsätze und die entsprechende Sorgfalt an. Ist ein Arbeitsresultat geschuldet, wird gewährleistet, dass es bei Übergabe den Spezifikationen entspricht. Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate nach Abnahme und beschränkt sich auf Nachbesserung.
2.4 Systemwartung
2.4.1 Vertragsgegenstand. mycomp it-services GmbH erbringt Serviceleistungen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der betreuten Komponenten unter normalen Benutzungsvoraussetzungen, spezifiziert im Einzelvertrag.
2.4.2 Standardleistungen. Wartungsbereitschaft (Bereitstellung von Know-how und Ressourcen), Service Desk als erste Anlaufstelle bei Störungen sowie Störungsbehebung durch Fern- oder Vor-Ort-Unterstützung. Vor-Ort-Aufwand ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht durch die Wartungsgebühr abgegolten.
2.4.3 Zusatzleistungen. Auf Vereinbarung: Störungsverwaltung (Triage), Ersatzteilhaltung (Spare Parts), Systemüberwachung, Update- und Patchmanagement, Anwendersupport (First Level) sowie Qualitätssicherung (Trouble-Tickets, Quartalsberichte, Qualitätsreporting und -review).
2.4.4 Störungsbehebung im Besonderen. mycomp it-services GmbH versucht die Störung zunächst selbst zu beheben und schaltet andernfalls den Servicedienst des Herstellers ein bzw. macht bestehende Garantierechte geltend. Für den Erfolg der Hersteller-Garantieleistungen wird keine Verantwortung übernommen.
2.4.5 Unterstützte Komponenten. Die Serviceleistungen beziehen sich ausschliesslich auf die im Einzelvertrag aufgezählten Komponenten. Sind die Voraussetzungen (aktuelle Versionen, Herstellersupport, Ersatzteile) nicht erfüllt, kann mycomp it-services GmbH die Leistungen für betroffene Komponenten nach einmonatiger Vorankündigung einstellen.
2.4.6 Bereitschaftsgrade. Die Servicezeit dauert Montag bis Freitag 08.00–12.00 und 13.00–17.00 Uhr (exkl. allgemeine Feiertage am Ort der verantwortlichen Geschäftsstelle). Während festgehaltener Pikettzeiten unterhält mycomp it-services GmbH eine Notfallorganisation bis maximal 7 × 24 Stunden.
2.4.7 Reaktions- und Störungsbehebungszeit. Reaktionszeiten werden im Einzelvertrag festgehalten und gelten nur innerhalb der Servicezeit. Störungsbehebungszeiten werden nur auf besondere Vereinbarung gewährt.
2.4.8 Pauschale Gebühr. Als Entschädigung bezahlt der Kunde die im Einzelvertrag bezeichnete pauschale Vergütung halbjährlich im Voraus, jeweils per 01.01. und 01.07.
2.4.9 Supportstunden. Der Kunde kann sich im Rahmen eines Service-Abonnements zum Vorausbezug einer bestimmten Anzahl Supportstunden verpflichten. Nicht bezogene Stunden verfallen innert zwei Jahren seit Bestellung sowie bei Kündigung des Systemwartungsvertrages.
2.4.10 Drittkosten. Notwendige Unterstützung Dritter, die über das vereinbarte Service Level hinausgeht, kann als Drittkosten in Rechnung gestellt werden.
2.4.11 Gewährleistung. mycomp it-services GmbH erbringt die Serviceleistungen sorgfältig, kann aber keinen unterbrechungs- und fehlerfreien Betrieb garantieren. Bei Mängeln kann der Kunde zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen; schlagen zwei Versuche fehl, kann er Erfüllung, eine angemessene Preisminderung oder — bei erheblichen Mängeln — den Rücktritt verlangen. Die Mängelrechte verjähren innert sechs Monaten ab Abnahme bzw. Entgegennahme.
2.4.12 Vertragsdauer. Einzelverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und treten ohne ausdrückliche Vereinbarung auf den 1. des Folgemonats der Installation in Kraft. Sie sind jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist kündbar.
2.4.13 Folgen der Vertragsbeendigung. Mit Ablauf endet die Verpflichtung zur Erbringung von Serviceleistungen. Im Auftrag des Kunden beschaffte und aufbewahrte Ersatzteile sind vom Kunden zum Restwert (lineare Amortisation über 36 Monate, Verzinsung 7 % p. a.) zu übernehmen.
Software
3.1 Lizenzen für Software
3.1.1 Nutzungsrecht. mycomp it-services GmbH erteilt dem Kunden für die bezeichnete Software das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht, die Software samt Dokumentation auf dem vorgesehenen System während unbestimmter Zeit bestimmungsgemäss zu nutzen. Unzulässig sind insbesondere der Gebrauch auf einem anderen System, der Betrieb eines Rechenzentrums für Dritte, das über den bestimmungsgemässen Gebrauch hinausgehende Kopieren, die Vermietung/Verleihe/Bekanntgabe an Dritte, die Bearbeitung/Änderung/Erweiterung sowie die Rückführung des Objektcodes in Sourcecode.
3.1.2 Übergabe und Installation. Die Übergabe erfolgt auf einem geeigneten Datenträger bzw. in elektronischer Form. Eine Dokumentation wird nur abgegeben, wenn sie standardmässig zur Verfügung gestellt wird. Die Installation ist separat zu vereinbaren.
3.1.3 Weitergabe von Software. Nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung darf der Kunde die Software an einen Dritten weitergeben, sofern er schriftlich bestätigt, keine Kopien zurückzubehalten und den Gebrauch definitiv einzustellen. Die Verletzung der Nutzungsbestimmungen hat eine nicht befreiende Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zur Folge.
3.1.4 Schutzrechte. Der Kunde anerkennt die Schutzrechte von mycomp it-services GmbH, belässt Schutzrechtsvermerke unverändert und macht Software und Dokumentation Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich.
3.1.5 Zahlungskonditionen. Der Kunde bezahlt die vereinbarten Lizenzgebühren. Einmallizenzgebühren werden nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt, wiederkehrende Lizenzgebühren für jedes Kalenderjahr im Voraus per 01.01. und 01.07.
3.1.6 Sachgewährleistung. Mängel sind nach Lieferung unmittelbar zu prüfen und sofort schriftlich zu rügen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Auslieferung; in dieser Zeit werden reproduzierbare Programmfehler behoben oder Umgehungslösungen angeboten.
3.1.7 Rechtsgewährleistung. mycomp it-services GmbH erklärt, sämtliche Rechte an ihrer Software zu besitzen. Der Kunde informiert frühzeitig über behauptete Drittansprüche und befolgt erteilte Anweisungen; unterlässt er dies, entfällt die Gewährleistungspflicht.
3.1.8 Vertragsdauer. Einzelverträge mit wiederkehrenden Lizenzgebühren sind mit dreimonatiger Frist jeweils per 30.06. oder 31.12. kündbar; eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Verträge mit reinen Einmallizenzgebühren haben keine Vertragsdauer.
3.2 Pflege von Software
3.2.1 Vertragsgegenstand. mycomp it-services GmbH erbringt für die im Einzelvertrag aufgeführte Standardsoftware Softwarepflegeleistungen zur Behebung von Softwarefehlern, zur Unterstützung des Betriebs sowie zum Unterhalt der Software.
3.2.2 Standardleistungen — Störungsanalyse. mycomp it-services GmbH analysiert auftretende Störungen, ordnet sie einem Verantwortlichkeitsbereich zu und schlägt — sofern die gepflegte Software ursächlich ist — eine Lösung vor (per Telefon/Mail/Fernzugriff, andernfalls vor Ort).
3.2.3 Fehlerbehebung. Fehler der Standardsoftware werden je nach Dringlichkeit durch Korrekturcode/Umgehungslösungen, durch Anpassung der Bedienungsabläufe oder durch Korrektur-Releases behoben. Bei wesentlichen Betriebsstörungen besteht Anspruch auf kundenindividuelle Fehlerbehebung, wenn die Ursache eindeutig der Standardsoftware zuzuordnen ist.
3.2.4 Unterhalt der Software. Neue Releases werden dem Kunden zur Verfügung gestellt, verbunden mit einer Empfehlung zur Installation. Die Installation neuer Releases ist nicht durch die Pflegegebühr abgedeckt und wird zusätzlich verrechnet.
3.2.5 Archivierung. mycomp it-services GmbH archiviert die eingesetzten Programmversionen während der gesamten Einsatzdauer in Source- und Objektcode, damit die Software im Zerstörungsfall neu installiert werden kann. Der Neuinstallationsaufwand wird als Dienstleistung verrechnet, sofern kein Softwarefehler ursächlich war.
3.2.6 Service Desk. Der Service Desk beantwortet Anfragen zur Anwendung der Software. Seine Inanspruchnahme ist zusätzlich zur Wartungsgebühr zu entschädigen (Pauschale oder nach Aufwand).
3.2.7 Support. Supportleistungen, die über den Leistungsumfang hinausgehen, werden auf besonderen Auftrag gegen zusätzliche Entschädigung erbracht. Wartungsverträge mit Dritten gehen zu Lasten des Kunden.
3.2.8 Pflege von individueller Software. Die Pflege individuell entwickelter Programme ist nicht Gegenstand der Standard-Pflegeleistungen und muss zusätzlich vereinbart werden.
3.2.9 Lieferung von neuen Versionen. Neue Versionen werden im Rahmen eines Softwarepflegevertrages weder geliefert noch installiert und sind vom Kunden separat zu beschaffen.
3.2.10 Service- und Reaktionszeiten. Supportleistungen werden während der Supportzeit (Montag bis Freitag, 08.00–12.00 und 13.00–17.00 Uhr, ohne allgemeine Sonn- und Feiertage) erbracht. Bei wesentlichen Betriebsstörungen wird während der Servicezeiten eine Reaktionszeit von einem Arbeitstag zugesichert.
3.2.11 Pauschale Gebühr. Als Entschädigung bezahlt der Kunde die im Einzelvertrag bezeichnete pauschale Vergütung jährlich im Voraus zu Beginn eines Kalenderjahres.
3.2.12 Vertragsdauer. Einzelverträge für Softwarepflege und Service Desk sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist kündbar.
3.2.13 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich gerecht wird.
3.2.14 Schriftform. Vereinbarungen zwischen den Parteien (Offerten, Annahmen, Bestellungen sowie deren Änderungen und Ergänzungen) sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Die Verwendung von E-Mail ist der Schriftform gleichgestellt.